Inhalt

KULTURFÖRDERUNG

Kulturelles Handeln kann unabhängig von der kulturellen Sparte, finanziell und inhaltlich, gefördert werden.
  • Fördereinrichtungen des Peiner Landes und der näheren Umgebung,
  • Fördereinrichtungen auf niedersächsischer Landesebene und
  • Fördereinrichtungen auf Bundesebene.

Hier gibt es Adressen und eine Kurzinformation der Fördereinrichtungen, die im Peiner Land aktiv werden können.

Bitte beachten Sie: Bei steigendem Fördermittelbedarf vergrößert sich die Verantwortung und Nachweispflicht der Antragsteller.


KULTURFÖRDERUNG DURCH DEN LANDKREIS PEINE

Hier gelangen Sie zum Antragsformular

Der Landkreis Peine fördert die Kunst- und Kulturschaffenden auf zweierlei Art:

  • Beratung durch die Servicestelle Kultur
  • Finanzielle Unterstützung durch die Kulturförderrichtlinie.

Im Folgenden werden die geltenden Rahmenbedingungen für eine Antragstellung vorgestellt.

Wer ist förderberechtigt?

Alle Kulturschaffenden im Peiner Land. Dazu gehören

  • Verbände, Vereine und freie Gruppen,
  • Einzelpersonen und Projektgruppen,
  • Einrichtungen und Institutionen.

Was wird durch die Kulturförderrichtlinie gefördert?

Es werden Projekte und Vorhaben gefördert, die die Vielfalt des kulturellen Lebens des Peiner Lands erhalten, beziehungsweise ausbauen.
Dazu gehören:

  • Musik
  • Theater und Tanz
  • Literatur
  • Bildende Kunst
  • Neue Medien
  • Soziokultur
  • Kulturelle Bildung und Kulturvermittlung
  • Kulturerbe- und Heimatpflege
  • Museumsarbeit
  • Sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen

Wie sind die Förderkriterien?

Gewünscht und bevorzugt behandelt werden Projekte, die an verschiedenen Orten der Region stattfinden oder mehrere Kulturträger miteinander vernetzen. Der Bezug zum Landkreis sowie die Vorteile für den Landkreis müssen dargestellt werden. Folgende Kriterien befördern eine Zuwendung: 

- Kreisweite Verortung des Projektes 

- Interkommunale Zusammenarbeit 

- Vernetzung/ Kooperation mit mehreren Kulturträgern 

- Überregionale Strahlkraft 

- Innovativ – Art und Qualität sind Vorbildfunktion für Weiterentwicklung der Kulturarbeit im Landkreis Peine 


Wieviel kann ich beantragen?

Die maximale Fördersumme liegt bei 2000 Euro pro Antrag. Einen Mindestbetrag gibt es nicht. 

Was muss ich nach dem Projekt beachten?

Bei der Projektförderung ist spätestens 12 Wochen nach Beendigung des Projektes dem Landkreis Peine, Servicestelle Kultur ein Verwendungsnachweis vorzulegen. 

Der Verwendungsnachweis kann bei einer Förderung bis 500 Euro rein zahlenmäßig erfolgen, d.h. Sie listen nur Ihre Ausgaben und Einnahmen auf.

Über 500 Euro sind folgende Nachweise zu erbringen: 

- Endabrechnung mit Rechnungsbelege (Hierfür können Sie unseren Vordruck Muster Kosten- und Finanzierungsplan nutzen)

- Kurzer Abschlussbericht 

- Projektdokumentationen und/ oder Presseberichte, Flyer, etc. sind, falls vorhanden, beizulegen. 

Bitte beachten Sie: Der Verwendungsnachweis ist zwingend erforderlich! Wenn Sie den Verwendungsnachweis nicht abgeben, kann die Fördersumme zurückgefordert werden. 

Antragstellung

Haben Sie ihr Vorhaben durchdacht, und möchten Sie einen Antrag stellen? Bei Fragen bezüglich der Projektförderung oder den Förderrichtlinien, können Sie sich jederzeit an die Servicestelle Kultur wenden.

Hinweis: Die Bearbeitung und ein Versand des Antragsformulars online ist möglich. Ein zwischenzeitiges Speichern allerdings nicht.



FÖRDERUNGEN AUS DEM PEINER LAND

Das Peiner Land hat ebenfalls lokale Stiftungen und Netzwerke, die Beratung und finanzielle Unterstützung ermöglichen. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Finanzielle Förderung für das Peiner Land aus dem Peiner Land

Inhaltliche Vernetzung und Beratung im Peiner Land

FÖRDERUNGEN AUS NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen gibt es für Kulturschaffende Förderungen, die mit verschiedensten Schwerpunkten Unterstützung anbieten.

FINANZIELLE FÖRDERUNGEN AUS NIEDERSACHSEN

KULTURELLE VERNETZUNG UND BERATUNG IN NIEDERSACHSEN

FÖRDERUNGEN AUS DEM BUNDESGEBIET

 Stiftungen und Förderer aus dem Bundesgebiet unterstützen vor allem größere Vorhaben. Suchen Sie dafür gern im Vorfeld das Gespräch mit der Servicestelle Kultur.

FINANZIELLE FÖRDERUNGEN AUS DEM BUNDESGEBIET

KULTURELLE VERNETZUNG AUS DEM BUNDESGEBIET