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Formular zur Beantragung von Zuwendungen im kulturellen Bereich per Losverfahren

Hinweis: 

Der Landkreis Peine trägt mit seinen Zuwendungen zum Schutz und zur Förderung von Kunst und Kultur bei und ermöglicht kulturelle Teilhabe im Landkreis Peine.

Die Zuwendungen werden per Losverfahren vergeben. Dafür stehen grundsätzlich 10.000 Euro zur Verfügung. Es gibt 2 Lostöpfe: Lostopf 1: 5 Projekte á 1000 Euro und Lostopf 2: 10 Projekte á 500 Euro. Sie können sich pro Jahr nur auf einen der beiden Lostöpfe bewerben. Hierzu muss Ihr Antrag bis spätestens 01.03.2026 eingegangen sein. Zur Antragsstellung füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und senden es ab.

Die Ziehung der Lose findet in der Regel nach Freigabe des Haushaltes des Landkreises Peine statt und wird 2 Wochen vorher bekannt gegeben.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich bei der Servicestelle Kultur. 

Gegenstand der Förderung

Kontaktdaten

Kontodaten

An dieses Konto wird die mögliche Zuwendung überwiesen!

Projektdaten


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Kosten- und Finanzierungsplan

Kosten (Ausgaben)

Finanzierung (Einnahmen)

Hinweis: Bitte wählen Sie unter Höhe der beantragten Zuwendung an welchem Lostopf Sie teilnehmen möchten. (500 Euro oder 1000 Euro)

Datenschutzhinweis

Hinweis Datenschutz:

Im Rahmen der Zuwendung von kulturellen Projektmitteln per Losverfahren des Landkreises Peine werden die beim Antrag erhobenen Daten zum Zweck der Teilnahme am Losverfahren und der Bekanntgabe der geförderten Projekte verarbeitet. Personenbezogene Daten werden solange gespeichert, wie sie für die einzelnen Verfahren erforderlich sind oder eine gesetzliche Grundlage die Speicherdauer vorgibt. 

Absendebereich

Erforderliche Bestätigungen:

Hinweis Mitteilungspflicht: Sofern Sie eine Förderung erhalten, haben Sie eine Mitteilungspflicht und müssen den Landkreis Peine darüber informieren, wenn Ihr Projekt nicht stattgefunden hat und Sie die Mittel nicht ausgegeben haben. In diesem Falle müssen in der Regel die Mittel an den Landkreis Peine zurückgegeben werden. (Vgl. Richtlinie über die Zuwendung im Bereich Kultur per Losverfahren)



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